Dipl.-Ing. (FH) Robert Noack 

Individueller Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude ist ein auf Ihr Gebäude abgestimmter, detaillierter Beratungsbericht. Der Sanierungsfahrplan weist Handlungsempfehlungen der Energieberatung auf und soll Ihnen als Baulaie anschaulich und verständlich passende energetische Massnahmen aufzeigen. Der iSFP eignet sich für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung genauso wie für eine Gesamtsanierung in einem Zug von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Mehrfamilienhäusern.

Die Leistung für den individuellen Sanierungsfahrplan umfasst eine detaillierte Bestandsaufnahme des energetischen IST-Zustandes ihres Gebäudes. Dabei werden sämtliche Bauteile der Gebäudehülle (Aussenwände, Dach, Bodenplatte, Fenster, etc.) sowie der Anlagetechnik (Heizung, Lüftung) und das Nutzerverhalten erfasst. Aus diesen Daten werden einige auf Ihre individuellen Wünsche und wirtschaftlichen Möglichkeiten abgestimmte Sanierungsmassnahmen entwickelt. Sämtlichen Massnahmen sind das Resultat eine EDV-gestützten Bilanzierung des Energiebedarfs von ihrem Gebäude. So erhalten Sie einen Überblick über den derzeitigen Energiebedarf vor der Sanierung sowie den Energiebedarf nach dem Abschluss der Sanierungsmassnahmen.

In Verbindung mit einer Kostenschätzung für die geplanten Sanierungsmassnahmen erhalten Sie einen verständlichen Kosten-Nutzen-Vergleich und können auf dieser Grundlage entscheiden, ob eine Sanierungsmassnahme für Sie sinnvoll, wirtschaftlich und verhältnissmässig ist.

Weiterer Bestandteil des iSFP ist eine ausführliche Beratung über mögliche Förderungen für Ihre Massnahmen.

Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sind abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, der Gebäudegeometrie sowie weiterer Faktoren, wie z.B. Aufmass bei fehlenden Plangrundlagen. Gern unterbreite ich Ihnen ein auf Ihre Immobilie passendes Angebot. Der Sanierungsfahrplan wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 80%, jedoch max. 1'300€, durch das BAFA gefördert. Die Differenz aus Angebot und Zuschuss trägt der Beratene.