Dipl.-Ing. (FH) Robert Noack 

Energetische baubegleitung

Für energetische Sanierung von Wohngebäuden besteht die Möglichkeit auf Anspruch auf Fördermittel als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. einen Förderkredit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Für die Inanspruchnahme der Fördermittel müssen Minimalanforderungen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden. Die Einhaltung der Anforderungen nach BEG muss zwingend durch einen ENERGIE-EFFIZIENZ-EXPERTEN (EEE) begleitet werden. Ohne diese "energetische Baubegleitung" durch den EEE können keine Fördermittel in Anspruch genommen werden.

Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung der Fördermittel, begleite Sie bei der Bauausführung und bestätige nach Abschluss der Arbeiten die korrekte Umsetzung der Anforderungen nach BEG. Näheres erkläre ich Ihnen gern in einem detaillierten Gespräch.